Schutz vor Elektrosmog verbessern

VERBRAUCHER INITIATIVE und nova-Institut fordern Vorsorgewerte und mehr Transparenz

Berlin, den 30.03.2001 - Die VERBRAUCHER INITIATIVE und das nova-Institut für Ökologie und Innovation sprechen sich für mehr Transparenz im Mobiltelefon-Markt und besseren Schutz vor Elektrosmog aus. In einer gemeinsamen Erklärung fordern die beiden Organisationen Vorsorgewerte und die Einführung eines Handy-Labels.

Nach Willen von VERBRAUCHER INITIATIVE und nova-Institut soll künftig ein "Strahlen-Label" für mehr Transparenz beim Handy-Kauf sorgen. Die Kennzeichnung sollte gut erkennbar angebracht werden und Verbrauchern folgende Informationen bieten:

Georg Abel, Bundesgeschäftsführer der VERBRAUCHER INITIATIVE: "Verbraucher haben ein Recht zu wissen, welcher Strahlenbelastung sie sich beim Mobiltelefonieren aussetzen. Die strahlungsärmsten Handys weisen im Vergleich zu anderen Modellen sechs bis zehnfach geringere Werte auf. Diese Unterschiede müssen angesichts möglicher Gesundheitsgefahren transparent gemacht werden."

Nach Ansicht der beiden Organisationen müssen die bestehenden Elektrosmog-Grenzwerte durch so genannte Vorsorgewerte ergänzt werden. Konkret bedeutet dies, die Hinweise auf mögliche Langzeitschäden ernst zu nehmen und die in der Elektrosmog-Verordnung verankerten Grenzwerte um folgende Vorsorgewerte zu verschärfen:

Art der Strahlung bzw.
der elektromagnetischen Felder
Derzeit gültiger Grenzwert
(Deutsche Elektrosmog-
Verordnung 1997)
Zusätzliche
Vorsorgewerte

(nova-Institut 2001)
Niederfrequenz
(z. B.Hochspannungsleitungen, Trafos)
100 µT 0,2 µT
Hochfrequenz
(Mobilfunk-Basisstationen)
(D-Netz) 4.500 mW/qm
(E-Netz) 9.000 mW/qm)
(D-Netz) 45 mW/qm
(E-Netz) 90 mW/qm
SAR-Wert für Handys 2 W/kg
(Empfehlung der internat.
Strahlenschutzkommision)
0,2 W/kg

Michael Karus, Geschäftsführer des nova-Instituts: "Zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass potenzielle Gefahren auch bei relativ geringer Strahlung nicht ausgeschlossen werden können. Was wir wissen, mahnt zur Vorsorge. Die zulässige Strahlenexposition sollte sich deshalb an möglichen Langzeitwirkungen orientieren."

Nach Ansicht des nova-Instituts kann bei niederfrequenten Magnetfeldern, wie sie etwa im Umfeld von Hochspannungsleitungen auftreten, erst bei einem Wert unterhalb von 0,2 Mikrotesla (µT) eine gesundheitliche Wirkung auch bei Dauerbelastung weitgehend ausgeschlossen werden. Das ist fünfhundert mal weniger als der zurzeit gültige Grenzwert.

Auch bei hochfrequent strahlenden Mobilfunkanlagen müsse der Grenzwert deutlich, um den Faktor 100, verringert werden, um vorsorgenden Gesundheitsschutz zu gewährleisten.

Für Handys existieren bislang keine Grenzwerte. Um gesundheitliche Gefährdungen auch bei dauerhaftem Handy-Gebrauch auszuschließen, dürfe die Strahlung nach heutigem Wissen einen SAR-Wert von 0,2 Watt/kg Körpergewebe nicht überschreiten.

Karus: "Technisch ist die Umsetzung der Vorsorgewerte kein Problem. In der Schweiz und in Italien gelten vergleichbare Werte für Mobilfunkanlagen bereits seit letztem Jahr. Auch gibt es heute schon Handys, die die Vorsorgewerte einhalten."

nova-Institut und VERBRAUCHER INITIATIVE sehen als weitere Komponente einer Vorsorgestrategie die Förderung unabhängiger Informations- und Beratungsangebote. Georg Abel: "Unabhängige und glaubwürdige Information ist nicht nur unerlässlich für den Schutz der Verbraucher. Sie trägt auch dazu bei, die Diskussion um Mobilfunkstationen und Handy-Strahlung zu versachlichen. Hierin liegt auch eine staatliche Förderaufgabe."

Weitere Informationen: